Bagatellschaden bzw. Bagatellschadengrenze
Beim Autounfall wird ein Sachschaden als Bagatellschaden bezeichnet, wenn dieser für einen automobiltechnischen Laien, ohne Weiteres als ein sehr einfacher Schaden erkennbar ist. Bezeichnend für einen Bagatellschaden sind Reparaturkosten, die unter 715,00 EUR liegen. Auf Grund der allgemeinen Preisentwicklung sowie […]